DigitalPakt 2.0

in Bayern.

in Bayern.

Bayern erhält 389 Millionen Euro aus dem DigitalPakt 2.0. Mit der Direktvergabe-Grenze von 100.000 € beschaffen bayerische Schulträger schnell, rechtssicher und ohne Ausschreibung.

DigitalPakt in Bayern auf einen Blick

389 Mio. €

389 Mio. €

Fördervolumen nach Königsteiner Schlüssel

Direktvergabe-Grenze

100.000 €

Königsteiner Schlüssel

15,56 %

Bewilligungsstellen

7 Bezirksregierungen

Kommunen als Schulträger

ca. 2.050

Förderrichtlinien erwartet

Frühjahr 2026

Partner in Bayern

Bechtle AG

GFKD AG

Apple

Samsung

Microsoft

Cisco

Promethean

Lenovo

DSGVO-konform

Rechtssichere Vergabe

EU- und DE-Lösungen

Vergaberecht und direkte Beschaffung

In Bayern liegt die Direktvergabe-Grenze für Liefer- und Dienstleistungen bei 100.000 € netto je Auftrag. Bis zu diesem Wert bestellen Schulträger direkt im Shop, ohne Ausschreibung, dokumentationsfähig und vergabekonform.

Auftragsart

Schwellenwert Bayern

Verfahren

Für digitalpakt.shop

Lieferleistungen

Hardware, Geräte, Zubehör

bis 100.000 €

Direktvergabe

Direkt im Shop bestellbar

Dienstleistungen

Installation, Support, Wartung

bis 100.000 €

Direktvergabe

Service-Pakete im Shop

Software-Lizenzen

LMS, Verwaltung, Sicherheit

bis 100.000 €

Direktvergabe

Software im Shop

Großprojekte

Campus-Infrastruktur

über Schwellenwert

Öffentliche Ausschreibung

Bechtle-Experten kontaktieren

Ihre Ansprechpartner vor Ort

Sie möchten größere Projekte ausschreiben, aber nicht auf regionale Präsenz verzichten? Die Bechtle-Systemhäuser in Bayern begleiten Sie persönlich.

Bechtle IT-Systemhaus Nürnberg

Betreut Schulträger in Franken und der Oberpfalz, von der Ausschreibung großer Infrastrukturprojekte bis zu Rollout und Betrieb.

Bechtle-Experten anfragen

Bechtle IT-Systemhaus Augsburg

Begleitet Schulträger in Schwaben und Oberbayern bei Planung, Vergabe und Umsetzung größerer Digitalisierungsvorhaben.

Bechtle-Experten anfragen

Wann muss ich was tun?

Der Zeitplan für den DigitalPakt 2.0 in Bayern. Vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist rückwirkend ab dem 01.01.2025 möglich.

01.01.2025

Vorzeitiger Maßnahmenbeginn möglich

Ab diesem Datum können Maßnahmen begonnen werden, auch vor offizieller Bewilligung. Rückwirkende Förderung ist möglich.

Frühjahr 2026

Bayerische Förderrichtlinien erwartet

Die offiziellen Förderrichtlinien der Bayerischen Staatsregierung werden für Frühjahr 2026 erwartet. Jetzt mit der Planung beginnen.

Q2 2026

Antragstellung bei der Bezirksregierung

Nach Veröffentlichung der Richtlinien: Antrag inklusive Medienentwicklungsplan einreichen. Der Digitalberater generiert alle Dokumente.

Q3 bis Q4 2026

Bewilligung und Mittelabruf

Bewilligungsbescheid von der Bezirksregierung. Danach: Beauftragung und Mittelabruf. Mit digitalpakt.shop direkt im Shop bestellen.

2026 bis 2030

Umsetzungsphase

Gesamte Laufzeit des DigitalPakt 2.0. Maßnahmen können gestaffelt über 5 Jahre umgesetzt werden, flexibel nach Haushaltsjahr.

Häufige Fragen zum DigitalPakt 2.0 in Bayern

Wie hoch ist die Direktvergabe-Grenze in Bayern?

Was sind die Vorteile der Direktvergabe?

Was mache ich, wenn mein Projekt die Vergabegrenze überschreitet?

Wie melde ich mich im Shop an?

Wer steckt hinter digitalpakt.shop?

Was passiert nach meiner Bestellung?

Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns an beratung@digitalpakt.shop

Nutzen Sie den Digitalisierungsschub für Ihre Schule!

5 Milliarden Euro, 5 Jahre Zeit: Informieren, Digitalcheck machen, direkt beschaffen – auf digitalpakt.shop.

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