DigitalPakt 2.0
Bayern erhält 389 Millionen Euro aus dem DigitalPakt 2.0. Mit der Direktvergabe-Grenze von 100.000 € beschaffen bayerische Schulträger schnell, rechtssicher und ohne Ausschreibung.
DigitalPakt in Bayern auf einen Blick
Fördervolumen nach Königsteiner Schlüssel
Direktvergabe-Grenze
100.000 €
Königsteiner Schlüssel
15,56 %
Bewilligungsstellen
7 Bezirksregierungen
Kommunen als Schulträger
ca. 2.050
Förderrichtlinien erwartet
Frühjahr 2026
Partner in Bayern
Bechtle AG
GFKD AG
Apple
Samsung
Microsoft
Cisco
Promethean
Lenovo
DSGVO-konform
Rechtssichere Vergabe
EU- und DE-Lösungen
Bewilligungsstellen in Bayern
In Bayern sind die 7 Bezirksregierungen für die Bewilligung der Digitalpakt-Mittel zuständig. Die Antragstellung erfolgt direkt beim zuständigen Regierungsbezirk Ihrer Kommune.
Regierung von Oberbayern
Zuständig für München und Umgebung, Ingolstadt, Rosenheim, Landsberg. Größter Bezirk Bayerns.
regierung.oberbayern.de
Regierung von Niederbayern
Zuständig für Landshut, Passau, Straubing, Deggendorf und weitere Landkreise.
regierung.niederbayern.de
Regierung der Oberpfalz
Zuständig für Regensburg, Amberg, Weiden, Schwandorf und angrenzende Landkreise.
regierung.oberpfalz.de
Regierung von Oberfranken
Zuständig für Bamberg, Bayreuth, Coburg, Hof, Kronach und Kulmbach.
regierung.oberfranken.de
Regierung von Mittelfranken
Zuständig für Nürnberg, Ansbach, Erlangen-Höchstadt, Fürth, Schwabach und Umland.
regierung.mittelfranken.de
Regierung von Unterfranken
Zuständig für Würzburg, Aschaffenburg, Schweinfurt, Bad Kissingen und weitere.
regierung.unterfranken.de
Regierung von Schwaben
Zuständig für Augsburg, Kempten, Kaufbeuren, Memmingen, Lindau und Umgebung.
regierung.schwaben.de
Übergeordnet
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Strategische Steuerung, Rahmenrichtlinien, mebis-Lernplattform des Freistaats.
km.bayern.de
Vergaberecht und direkte Beschaffung
In Bayern liegt die Direktvergabe-Grenze für Liefer- und Dienstleistungen bei 100.000 € netto je Auftrag. Bis zu diesem Wert bestellen Schulträger direkt im Shop, ohne Ausschreibung, dokumentationsfähig und vergabekonform.
Lieferleistungen
Hardware, Geräte, Zubehör
bis 100.000 €
Direktvergabe
Direkt im Shop bestellbar
Dienstleistungen
Installation, Support, Wartung
bis 100.000 €
Direktvergabe
Service-Pakete im Shop
Software-Lizenzen
LMS, Verwaltung, Sicherheit
bis 100.000 €
Direktvergabe
Software im Shop
Großprojekte
Campus-Infrastruktur
über Schwellenwert
Öffentliche Ausschreibung
Bechtle-Experten kontaktieren
Was wird in Bayern gefördert?
Acht Förderkategorien mit Richtwerten je Schule. Alle Angebote dazu finden Sie im Shop.
WLAN-Infrastruktur
Aufbau und Erweiterung schulischer WLAN-Netze, Access Points, Switches.
ø 35.000 € je Schule, davon bis 31.500 € gefördert
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Mobile Endgeräte
Tablets und Laptops für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte.
ø 450 € je Gerät, davon bis 405 € gefördert
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Interaktive Displays
Digitale Tafeln und Präsentationssysteme.
ø 25.000 € je Schule, davon bis 22.500 € gefördert
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Schulverwaltungssoftware
Digitale Verwaltungs- und Organisationssysteme.
ø 8.000 € je Schule, davon bis 7.200 € gefördert
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Lernmanagementsysteme
Digitale Lernplattformen, unter anderem mit mebis-Integration.
ø 12.000 € je Schule, davon bis 10.800 € gefördert
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IT-Wartung und Support
Technischer Support, Wartungsverträge, MDM.
ø 15.000 € je Schule, davon bis 13.500 € gefördert
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Lehrerfortbildung
Schulungen für digitale Kompetenzen, ISB-anerkannt.
ø 800 € je Lehrkraft, davon bis 720 € gefördert
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IT-Sicherheit
Firewalls, Datenschutz, Backup-Systeme, DSGVO.
ø 18.000 € je Schule, davon bis 16.200 € gefördert
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Ihre Ansprechpartner vor Ort
Sie möchten größere Projekte ausschreiben, aber nicht auf regionale Präsenz verzichten? Die Bechtle-Systemhäuser in Bayern begleiten Sie persönlich.
Bechtle IT-Systemhaus Nürnberg
Betreut Schulträger in Franken und der Oberpfalz, von der Ausschreibung großer Infrastrukturprojekte bis zu Rollout und Betrieb.
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Bechtle IT-Systemhaus Augsburg
Begleitet Schulträger in Schwaben und Oberbayern bei Planung, Vergabe und Umsetzung größerer Digitalisierungsvorhaben.
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Wann muss ich was tun?
Der Zeitplan für den DigitalPakt 2.0 in Bayern. Vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist rückwirkend ab dem 01.01.2025 möglich.
01.01.2025
Vorzeitiger Maßnahmenbeginn möglich
Ab diesem Datum können Maßnahmen begonnen werden, auch vor offizieller Bewilligung. Rückwirkende Förderung ist möglich.
Frühjahr 2026
Bayerische Förderrichtlinien erwartet
Die offiziellen Förderrichtlinien der Bayerischen Staatsregierung werden für Frühjahr 2026 erwartet. Jetzt mit der Planung beginnen.
Q2 2026
Antragstellung bei der Bezirksregierung
Nach Veröffentlichung der Richtlinien: Antrag inklusive Medienentwicklungsplan einreichen. Der Digitalberater generiert alle Dokumente.
Q3 bis Q4 2026
Bewilligung und Mittelabruf
Bewilligungsbescheid von der Bezirksregierung. Danach: Beauftragung und Mittelabruf. Mit digitalpakt.shop direkt im Shop bestellen.
2026 bis 2030
Umsetzungsphase
Gesamte Laufzeit des DigitalPakt 2.0. Maßnahmen können gestaffelt über 5 Jahre umgesetzt werden, flexibel nach Haushaltsjahr.
Häufige Fragen zum DigitalPakt 2.0 in Bayern
Wie hoch ist die Direktvergabe-Grenze in Bayern?
Was sind die Vorteile der Direktvergabe?
Was mache ich, wenn mein Projekt die Vergabegrenze überschreitet?
Wie melde ich mich im Shop an?
Wer steckt hinter digitalpakt.shop?
Was passiert nach meiner Bestellung?
Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns an beratung@digitalpakt.shop