Schuldigitalisierung

Schuldigitalisierung

DigitalPakt 2.0 im August 2026: Sachstand der Länder und was Schulträger jetzt tun können

|

8

Lesezeit

Schulklasse während einer digitalen Unterrichtsstunde

Dieser Beitrag hat den Stand vom 3. August 2026. Er ist kein Grundlagenartikel zum Programm, sondern eine Bestandsaufnahme: wo die sechzehn Länder aktuell stehen und welche Vorbereitung sich in dieser Lage wirklich auszahlt.

Der Rahmen ist unverändert. Bund und Länder stellen bis 2030 insgesamt fünf Milliarden Euro bereit, hälftig finanziert. Im investiven Handlungsstrang I entfallen davon rund 2,25 Milliarden Euro auf den Bund.

Der Bund hat die finale Verwaltungsvereinbarung Ende März 2026 an die Länder zur Unterzeichnung verschickt. Seitdem liegt der Ball bei den Ländern, denn ohne Landesrichtlinie gibt es kein Antragsverfahren.

Der entscheidende Satz für Ihre Planung

Anträge stellen nicht die Schulen, sondern die Schulträger, und erst dann, wenn das jeweilige Land seine Richtlinie samt Verfahren veröffentlicht hat. Nach unserem Recherchestand hat das bis Mitte Juli 2026 kein Land vollständig getan.

Der vorzeitige Maßnahmenbeginn liegt beim 1. Januar 2026. Ursprünglich war der 1. Januar 2025 vorgesehen, in der finalen Fassung wurde das Datum um ein Jahr nach hinten verschoben.

Wichtig ist die Einschränkung dahinter: Rückwirkend förderfähig heißt nicht automatisch förderfähig. Welche Maßnahmen anerkannt werden und welche Nachweise dafür nötig sind, regelt jedes Land selbst.

Wo die Länder im Sommer 2026 stehen

Am weitesten ist Thüringen mit einem konkreten Zeitplan. Genannt werden rund 112 Millionen Euro, davon rund 56 Millionen Bundesmittel und je rund 28 Millionen von Land und Schulträgern. Die thüringer Förderrichtlinie soll im Herbst 2026 in Kraft treten. Anträge sind bis Ende 2030 möglich, bewilligte Maßnahmen bis Ende 2032 umzusetzen, und förderfähig sollen dort auch professionelle IT-Administrationsstrukturen sein.

Baden-Württemberg rechnet mit einem Gesamtvolumen von rund 652 Millionen Euro, die Landesrichtlinie wurde für den Zeitraum bis August 2026 erwartet. Nach vorliegenden Fachinformationen sollen IT-Administrationskosten dort voraussichtlich kein eigener Fördertatbestand werden. Für die Betriebsplanung ist das ein wesentlicher Unterschied zu Thüringen.

Nordrhein-Westfalen hat die Vereinbarungen am 22. April 2026 beschlossen und nennt ein Gesamtvolumen von rund einer Milliarde Euro. Die Richtlinien werden vorbereitet und sollen 2026 veröffentlicht werden. Niedersachsen hat am 21. April 2026 im Kabinett zugestimmt. Dort stehen rund 200 Millionen Euro Bundesmittel plus rund 47 Millionen Euro Eigenmittel von Land oder Schulträgern in Aussicht, mit Schwerpunkten bei WLAN, Netzwerk und Klassenraumausstattung.

Bayern geht einen eigenen Weg. Statt einer separaten DigitalPakt-Richtlinie setzt das Land auf einen Vier-Säulen-Zuschuss für die Schul-IT, der ab 2027 pauschaliert direkt an die Schulaufwandsträger gehen soll, mit rund 296 Millionen Euro im Doppelhaushalt und danach rund 207 Millionen Euro jährlich. Eine eigene bayerische DigitalPakt-2.0-Richtlinie liegt auf dieser Grundlage noch nicht vor. Wer in Bayern plant, sollte beide Finanzierungswege getrennt betrachten.

Berlin hat die Umsetzung am 17. Februar 2026 beschlossen, rund 111 Millionen Euro Bundesmittel sind genannt. Das Saarland hat am 29. Mai 2026 unterzeichnet und spricht von deutlich über 50 Millionen Euro. Hamburg nennt knapp 120 Millionen Euro bis 2030 und setzt zentral um. Ein Einzelantragsverfahren für Schulen ist dort nicht zu erwarten, weil die Stadt gleichzeitig Land und Schulträger ist.

Für Bremen sind rund 25 Millionen Euro genannt, für Schleswig-Holstein bis zu rund 72,6 Millionen, für Sachsen-Anhalt bis zu rund 57,6 Millionen Bundesmittel, für Mecklenburg-Vorpommern überschlägig rund 52 Millionen. Sachsen führt das Programm als Maßnahme in Planung. In Brandenburg, Hessen und Rheinland-Pfalz ist bislang keine Landesrichtlinie veröffentlicht.

Alle genannten Summen sind gerundete Werte aus Landesangaben und Recherchestände, keine bewilligten Beträge. Verbindlich ist immer die Richtlinie Ihres Landes zum Zeitpunkt der Antragstellung.

Was diese Lage praktisch bedeutet

Warten ist die schlechteste Option, weil das Zeitfenster nach der Richtlinienveröffentlichung eng wird. Wenn ein Land öffnet, stellen alle Träger dieses Landes gleichzeitig Anträge und bestellen gleichzeitig Geräte. Sinnvoll ist deshalb, jetzt die Unterlagen zu bauen, die jede Richtlinie verlangen wird. Dazu gehören eine Bestandsliste der vorhandenen Ausstattung mit Anschaffungsjahren, ein aktualisierter Medienentwicklungsplan und eine Bedarfsaufstellung mit Stückzahlen statt Pauschalsummen.

Der zweite Punkt ist die Dokumentation laufender Maßnahmen. Wer ab Januar 2026 beschafft hat, sollte Angebote, Beschlüsse und Rechnungen so ablegen, dass der Maßnahmenbeginn nachweisbar ist. Ohne diesen Nachweis wird die rückwirkende Anerkennung schwierig, unabhängig davon, wie das Land entscheidet.

Der dritte Punkt wird regelmäßig übersehen: Betrieb, Administration und Support. Ob diese Kosten förderfähig sind, unterscheidet sich zwischen den Ländern, wie der Vergleich von Thüringen und Baden-Württemberg zeigt. Planen Sie beide Fälle durch, damit die Beschaffung nicht an der Betriebsfrage hängen bleibt.

Vom Sachstand zur Maßnahmenliste

Für die Bedarfsaufstellung führt der Digitalberater auf digitalpakt.shop durch Basisdaten, Reifegrad und Maßnahmenauswahl. Das Tool ist kostenlos, braucht insgesamt unter 30 Minuten und liefert am Ende einen Maßnahmenplan mit Budgetschätzung, den Sie als Grundlage für die Antragsunterlagen herunterladen können.

Die Umsetzung läuft über Bundles nach Einsatzbereich, also abgestimmte Pakete für Klassenraum, Verwaltung und Netzwerk statt einzeln zusammengesuchter Positionen. Bei größeren Vorhaben vermittelt die Plattform direkt einen Bechtle-Experten für die technische Auslegung.

Wie die Beschaffung im Detail aufgesetzt wird, steht im Beitrag DigitalPakt 2.0: Beschaffung richtig planen. Die Reihenfolge der Schritte für den Antragsstart haben wir in der Checkliste zur Antragsphase zusammengestellt.

Vertragspartner ist die kommune.digital.solutions GmbH, ein gemeinsames Angebot mit der Bechtle AG. Die Lieferung kommt aus dem Logistiknetz von Bechtle, dem größten IT-Systemhaus Deutschlands.

Nächster Schritt

Prüfen Sie in dieser Woche zwei Dinge: den Veröffentlichungsstand der Richtlinie in Ihrem Land und die Vollständigkeit Ihrer Bestandsliste. Der erste Punkt bestimmt den Zeitpunkt, der zweite die Qualität Ihres Antrags.

Wenn die Bedarfsseite noch offen ist, starten Sie den Digitalberater und nehmen Sie den Maßnahmenplan mit in die nächste Sitzung. Wir aktualisieren diesen Sachstand, sobald weitere Länder ihre Richtlinien veröffentlichen.

Quellen

DigitalPakt Schule: DigitalPakt 2.0; BMBFSFJ: Bund und Länder einigen sich auf DigitalPakt 2.0; co.Tec: DigitalPakt 2.0 Länderüberblick, Stand geprüft 14.07.2026; Schulministerium NRW: DigitalPakt und Digitalpakt 2.0; Schulministerium NRW: Vereinbarungen für den DigitalPakt 2.0 beschlossen, 22.04.2026; Thüringer Ministerium für Bildung: Der DigitalPakt 2.0 kommt; Kultusministerium Baden-Württemberg: DigitalPakt Schule 1 und 2; Bayerisches Kultusministerium: Zwölf auf einen Streich; Niedersächsische Staatskanzlei: Kabinett zur Verwaltungsvereinbarung; Land Berlin: Zustimmung zur Umsetzung des DigitalPakt 2.0; Bitkom-Check zum DigitalPakt 2.0. Redaktion: GFKD AG.

Empfohlene Artikel

Empfohlene Artikel